Sofern die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU vorliegen, hat der Kandidat einen Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass keine Stelle oder Behörde ihm sein Recht wegnehmen kann.
Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Blaue Karte Inhaber kommen schneller in den Genuss eines gefestigten Bleiberechts (Niederlassungserlaubnis).
Können Familienangehörigen von Blue Card EU-Inhabern mit nach Deutschland einreisen?
Ja. Familienangehörige können Blue Card-Inhaber begleiten und erhalten in Deutschland ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse.
Können Familienangehörigen von Blue Card-Inhabern uneingeschränkt in Deutschland arbeiten?
Die Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte können sofort uneingeschränkt arbeiten.
Müssen Ehegatten von Blue Card-Inhabern vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse besitzen?
Der Ehegattennachzug darf nicht von vor der Einreise erfolgten Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist nicht erforderlich.
Kann die Blue Card EU bei einem längeren Aufenthalt außerhalb er EU verloren gehen?
Inhaber der Blauen Karte EU können sich bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne dass sie dadurch den Aufenthaltstitel verlieren.
Können Inhaber von Blue Card EU in ein anderes EU-Land weiterwandern?
Hochqualifizierte mit einer Blauen Karte EU können nach 18 Monaten in einen anderen EU-Staat weiterwandern.
Werden die Aufenthaltszeiten mit einer Blauen Karte in anderen EU-Staaten auf ein Daueraufenthaltsrecht angerechnet?
Ja, Aufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten können für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts kumuliert werden.
Muss bei der Weiterwanderung innerhalb der EU ein Visumverfahren durchgeführt werden?
Ein Antrag kann durch die meisten weitergewanderten Antragsteller im Inland gestellt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland zu stellen.