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Damit das Unternehmen nach dem Tod des Inhabers überleben kann, bedarf es dringend einer Unternehmensnachfolgeplanung
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Deutschland ist enorm. Entsprechende dem Koalitionsvertrag ist seit dem 1.3.2020 das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Kraft, welches der Lage Abhilfe schaffen soll.
Was ist das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Ziel des neuen Gesetzes ist die Zuwanderung von Fachkräften für eine gezielte und verstärkte Zuwanderung Kandidaten aus Drittstaaten. Den Fachkräften soll die Möglichkeit gegeben werden, nach Deutschland zu kommen, um in denjenigen deutschen Unternehmen zu arbeiten, die sie angesichts des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Dies sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Was ist eine Fachkraft?
Ausländische Fachkräfte im Sinne des Gesetzes sind Kandidaten, die
einen deutschen
einen anerkannten ausländischen
einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben
eine anerkannte ausländische Berufsqualifikation und somit eine gleichwertige qualifizierten Berufsausbildung besitzen (siehe Gesetzestext § 18 Abs. 3 AufenthG )
Die Gleichwertigkeit des Abschlusses / der beruflichen Qualifikation der ausländischen Fachkraft, wird im sogenannten Anerkennungsverfahren vor Einreise geprüft und dann erteilt.
Wer prüft die Anerkennung der Fähigkeiten und Qualifikationen der Kandidaten?
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsberufen sind nach dem Berufsbefähigungsprüfungsgesetz grundsätzlich die Kammern zuständig. Bei reglementierten Berufen – also Berufen wie Arzt oder Krankenschwester, bei denen der Zugang zum Beruf staatlich geregelt ist – richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer.
Liegen keine Unterlagen für eine Äquivalenzprüfung vor, kann eine Eignungsprüfung beantragt werden.
Das Verfahren gilt vor allem für nicht reglementierte Berufe. Die Antragstellerinnen und Antragsteller finden ihre zuständige Behörde im Recognition Finder unter dem untenstehenden Link:
IT-Spezialisten, ohne akademischen Abschluss mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und ein Stellenangebot eines deutschen Unternehmens mit einem Gehalt von mindestens 4.020 Euro monatlich sowie im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit haben, können die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Gesetz erhalten. Die Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen
– Ein einheitlicher Begriff für Fachkräftezuwanderer, der Hochschulabsolventen und Bewerber mit qualifizierter Berufsausbildung einschließt,
– Die Abschaffung einer Vorrangprüfung im Falle von anerkannten Qualifikationen und Arbeitsverträgen. Damit wird es nicht mehr notwendig sein, vor jeder Einstellung eines Facharbeiters aus einem Drittstaat zu prüfen, ob ein deutscher Staatsangehöriger oder ein europäischer Bewerber zur Verfügung steht.
– Die Beschränkung der qualifizierten Berufsausbildung auf Berufe mit Arbeitskräftemangel (Positivliste) entfällt.
– Die Möglichkeit eines Arbeitssuchenden Visums für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, für einen begrenzten Zeitraum zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Existenzsicherung),
– Verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel des Anerkennungsverfahrens beruflicher Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch Bündelung der Zuständigkeiten bei den zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte für den Fall, dass die ausländische Qualifikation geprüft werden muss.